Rudolf Geiser AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rudolf Geiser AG

Verkaufs und Lieferbedingungen

Haftungsausschluss
Durch jegliche Auftrags- oder Bestellungserteilung sowie durch das Abrufen von Informationen auf den Web-Seiten und Print-Dokumentationen der Rudolf Geiser AG erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden. Anderslautende allgemeine Bedingungen von Käufern und Auftraggebern haben keine Geltung.

Abbildungen, Masse und technische Informationen
Abbildungen, Masse und Oberflächen sowie alle übrigen Angaben in unseren Katalogen und Dokumentationen sowie im Web-Shop und auf der Web-Seite www.gela.ch sind unverbindlich; diese können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung  von uns geändert werden. Aus Druckfehlern können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Verlinkungen im Web-Shop und auf der Web-Seite können auf Websites von Dritten führen. Auf die Inhalte und deren Richtigkeit hat die Rudolf Geiser AG keinen Einfluss und kann daher auch keine Verantwortung übernehmen.

Preise
Alle Preisangaben sind unverbindlich. Die Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken, also exklusiv Mehrwertsteuer und ohne Versand und Verpackungskosten sowie Versicherung. Allfällige vorgezogene Recyclinggebühren und VOC-Lenkungsabgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden separat verrechnet.

Der Mehrwertsteuerbetrag wird auf der Rechnung separat aufgeführt. (MWST-Nr. der Rudolf Geiser AG: CHE-111.711.413 MWST)

Die gedruckten Katalogpreise sowie die Preisangaben im Web-Shop (ohne Kundenlogin) sind Endverbraucher-Richtpreise. Preisänderungen können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung von uns vorgenommen werden.

Dienstleistungen werden zu den Ansätzen der Rudolf Geiser AG verrechnet. Ausserhalb der Arbeitszeiten gelten folgende Zuschläge:
Montag bis Freitag 20:00 - 23:00 Uhr 25% Zuschlag
Montag bis Freitag 23:00 - 06:00 Uhr 50% Zuschlag
Samstag ganzer Tag 50% Zuschlag
Sonn- und Feiertage ganzer Tag 100 % Zuschlag

Offerten
Telefonisch mitgeteilte Preise sind nur gültig bei sofortiger Bestellung durch den Käufer. Verlangen Sie für eine längere Gültigkeit von offerierten Preisen von uns eine schriftliche Bestätigung. Schriftlich mitgeteilte Preise haben 30 Tage Gültigkeit, wenn auf der Offerte nichts anderes vermerkt ist. Alle Angebote gelten nur bei Bestellung der angefragten/ offerierten Menge. Werden kleinere Stückzahlen als angefragt/offeriert bestellt, müssen die Preise angepasst werden. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Verpackung, Porti und Frachten
Es wird ein Anteil an die Verpackungskosten verrechnet.

Post / Paketdienst / Cargo, Camion: Porti und Zustellgebühren werden verrechnet.
Ab einem Netto-Auftragswert von Fr. 750.-- (ohne MWST) erfolgt die Lieferung franko.

Zahlungskonditionen
Nach der Lieferung der Ware erhält der Kunde eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen netto ab Erhalt der Ware/Rechnung.

Für Projekte behält sich die Rudolf Geiser AG vor, jederzeit eine Teilrechnung auszustellen.
Die Teilrechnungen werden prozentual verrechnet. 10% bei Bestellung, 40% bei Materiallieferung, 40% bei Inbetriebsetzung und 10% nach der Abnahme bei Schlussrechnung.

Die Dienstleistungen werden gemäss Regierapport oder nach vereinbartem Vertrag verrechnet.

Lieferfristen
In der Regel liefern wir Katalogartikel ab Lager nach Eingang der Bestellung. Falls die gewünschte Ware nicht zur Verfügung steht, wird der Besteller informiert und ihm der voraussichtliche Liefertermin mitgeteilt.

Aufträge, die noch am Bestellungstag per Post / Cargo oder am folgenden Tag per Geiser-Camion ausgeliefert werden sollen, können bis 17.00 Uhr aufgegeben werden.

Verspätete Lieferung gibt dem Käufer kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder irgendwelche Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, geltend zu machen. Teillieferung ist zulässig. Bei unvorhergesehenen Ereignissen oder bei sich nachträglich herausstellender Unmöglichkeit der Lieferung von mängelfreier Ware haben wir das Recht, entschädigungslos ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Gefahrübergang, Transportschäden und Verlust der Ware
Die Gefahr geht über - auch wenn die Lieferung der Ware franko erfolgt -, wenn die Ware ausgeschieden ist oder zum Versand/Transport übergeben wird. Die Gefahr der Lagerung der Ware nach erfolgter Ausscheidung bei Abholung durch den Besteller sowie die Versand- und Transportgefahr gehen somit zu Lasten des Bestellers. Im Falle eines Transportschadens oder Verlustes der Ware beim Transport hat der Empfänger/Besteller der Ware das Transportunternehmen unverzüglich über den Schaden/Verlust zu informieren und uns schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Richtlinien für Rücksendungen
Die Kosten für die Rücksendung gehen grundsätzlich zu Lasten des Absenders. Retouren mit dem «Geiser Camion» sind kostenlos und werden im Rahmen der regulären Liefertouren beim Kunden abgeholt.
Es werden ausschliesslich Artikel aus Retouren angenommen welche:

  • originalverpackt
  • nicht beschriftet
  • sauber / unbeschädigt
  • nicht beklebt sind

Beschaffungsartikel (Sonderartikel, Spezialanfertigungen, auf Mass-Artikel, konfektionierte Artikel, Abverkaufsartikel o.Ä.) können nicht zurückgenommen werden. Die Kunden werden im Shop beim jeweiligen Artikel wie auch auf den Papieren von Lieferschein und Auftragsbestätigung darauf hingewiesen.
Der Retoure sind zwingend Papiere beizulegen. Auftragsbestätigung und/oder Lieferschein
Gutschriften werden erst ab einem Betrag von CHF 50.- ausgestellt. Retourensendungen unter CHF 50.- werden nicht gutgeschrieben.

Folgende Regeln gelten für die Rücksendungen von Lagerwaren, welche die obenstehenden Richtlinien erfüllen:

  • Bis 3 Monate nach der Lieferung erfolgt kein Abzug auf den fakturierten Betrag
  • Ab 3 Monaten nach der Lieferung erfolgt ein Abzug von -20% auf den fakturierten Betrag
  • Ab 6 Monaten nach der Lieferung erfolgt ein Abzug von -50% auf den fakturierten Betrag
  • Ab 12 Monaten nach der Lieferung wird keine Gutschrift ausgestellt. (Ware wird in Absprache mit dem Kunden, an den Absender retourniert.)

Gewährleistung
Sofern die Produktleistung im Katalog nicht konkret festgelegt ist, müssen Anforderungen des Kunden an unsere Ware mit uns schriftlich vereinbart werden.

Für Artikel mit festgestellten Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehlern leisten wir während 2 Jahr nach Gefahrübergang Gewähr.

Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf unsachgemässer Verwendung, Änderung oder Reparatur der gelieferten Ware oder auf unnatürlicher Abnutzung beruhen. Weiter entfällt jegliche Gewährleistungspflicht, wenn Montage-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt werden.

Sind die gelieferten Waren im Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Ausscheidung der Ware zur Abholung oder Übergabe der Ware zum Versand oder Transport) mangelhaft, werden wir den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder Ersatz liefern. Wir können verlangen, dass die mangelhafte Ware für die Nachbesserung oder den Ersatz an uns retourniert oder am Lieferort bereit gehalten wird. Wird die Beseitigung des Mangels an einem anderen Ort verlangt, ist uns der zusätzliche Aufwand zu erstatten.

Die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) kann der Käufer erst verlangen, wenn wir nicht nachgebessert oder Ersatz geliefert haben.

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz oder Schaden infolge von Nutzungsverlusten, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn sowie von anderem mittelbaren oder unmittelbaren Schaden.

Ebenfalls ablehnen müssen wir die Kostenübernahme für ohne unsere Zustimmung unternommene Extrafahrten, Reparaturen usw.

Leistungsumfang und Abnahme bei Projekten
Nach Fertigstellung der Anlage wird ein Abnahmetermin vereinbart. Die Abnahme hat innert 30 Tagen zu erfolgen ansonsten gilt die Anlage als abgenommen.

Während eines Projekts kann die Rudolf Geiser AG jederzeit eine Teilabnahme verlangen.

Werden während der Abnahme erhebliche Mängel festgestellt, sind diese vom Kunden schriftlich festzuhalten und müssen bei der Rudolf Geiser AG eingereicht werden.

Sind die Mängel gerechtfertigt, kann die Rudolf Geiser AG entscheiden, ob Nachbesserungen ausgeführt werden oder eine  Minderwert-Entschädigung an den Auftraggeber getätigt werden.

Die Rudolf Geiser AG behält sich vor, Dienstleistungsaufträge an Drittfirmen zu vergeben.

Alle bauseitigen Arbeiten muss der Auftraggeber organisieren und die Kosten dafür tragen.

Der Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung, dem Werkvertrag oder Wartungsvertrag ersichtlich. Alle darin enthaltenen Leistungen werden gemäss Rapport verrechnet.

Für Arbeiten von Drittfirmen kann die Rudolf Geiser AG nicht haftbar gemacht werden.

Beanstandungsfrist
Die Ware ist nach Erhalt zu prüfen und festgestellte Mängel sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung schriftlich mitzuteilen, ansonsten die Ware als genehmigt gilt. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb von 8 Tagen nach deren Entdeckung mitzuteilen, ansonsten die Ware auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Langenthal. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz/Sitz zu belangen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB hat nicht zur Folge, dass die übrigen Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind.

Urheberrecht: Das Kopieren von Bildern und Texten ist ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht gestattet.

© Copyright Rudolf Geiser AG, 4901 Langenthal